Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

 

Wo kann ich mein Kind für ein Angebot anmelden?

Die Anmeldungen erfolgen über die Anbieterinnen und Anbieter der jeweiligen Ferienangebote. Die Anbietenden pro Angebot sind unterschiedlich. Der Button „zum Anbietenden“ auf der Detailseite der Angebote führt zur Website der Anbieterinnen und Anbieter mit weitergehenden Informationen zur Anmeldung.

 

Warum kann ich auf dem Ferienportal mein Kind nicht direkt anmelden?

Das Ferienportal ist eine Zusammenstellung von Ferienangeboten in Monheim am Rhein. Es soll Eltern sowie Kindern und Jugendlichen einen schnellen Überblick zur Vielfalt an Möglichkeiten geben. Die Verantwortung für die Durchführung und auch die Anmeldungen der einzelnen Angebote liegt aber bei den jeweiligen Anbieterinnen und Anbietern.

 

Wer erhält einen Kostenzuschuss zum Teilnehmendenbeitrag?

Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit Sozialleistungsbezug besteht die Möglichkeit bei der Stadt Monheim am Rhein einen Kostenzuschuss für die Teilnahme an einer Ferienmaßnahme der öffentlichen Jugendhilfe oder eines als freie Trägerin oder freier Träger der Jugendhilfe anerkannten Veranstaltenden zu beantragen. Diese Regelung gilt auch für Ferienmaßnahmen im Rahmen von offenen Ganztagsschulen. Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz in Monheim am Rhein.

 

Wie erhalte ich einen Kostenzuschuss zum Teilnehmendenbeitrag?

Informationen zum Kostenzuschuss und zum Antrag eines Kostenzuschusses gibt es auf der Startseite des Ferienportals unten als Download.

 

Wie hoch sind die Teilnahmegebühren für die Ferienangebote?

Die Teilnahmegebühren variieren von Angebot zu Angebot. Es gibt auch kostenfreie Angebote. In der Rubrik „Auswahl“ kann ein entsprechender Filter gesetzt werden.

 

Wie bezahle ich die Teilnahmegebühren für ein Ferienangebot?

Die Teilnahmegebühren werden direkt bei Anbieterinnen und Anbietern des Ferienangebots bezahlt.

 

Ich habe ein Kind mit Behinderung. An welchen Ferienangeboten kann mein Kind teilnehmen?

Jedes Kind mit und ohne Behinderung sollte an sämtlichen Angeboten teilnehmen können. Nach Möglichkeit finden die Anbieterinnen und Anbieter eine individuell angepasste Lösung für die Teilnahme. Interessierte sollten sich hierzu im Vorfeld mit den Anbietenden in Verbindung setzen.

 

Die Angebotsliste ist mir zu lang, ich suche ein spezifisches Angebot. Wie erhalte ich einen guten Überblick?

In der Rubrik „Auswahl“ lassen sich unterschiedliche Filter einstellen. Die Angebote lassen sich sortieren nach „Alter“, „Ferien“, „Dauer“, „Kosten“ und „Anbietende“.

 

Das gewünschte Ferienangebot ist ausgebucht. Kann ich mein Kind auf eine Warteliste setzen lassen?

Das ist von Angebot zu Angebot unterschiedlich. Interessierte sollten sich mit den Anbietenden in Verbindung setzen.

 

Ich habe eine Frage zu einem Angebot. Wen kontaktiere ich?

Unter „weitere Details“ gibt es bei jedem Angebot die passenden Kontaktdaten.

 

Wann sind alle Ferienangebote online?

Die Angebote werden selbstständig und regelmäßig durch die Anbietenden auf dem Ferienportal eingestellt. Sie sollten spätestens sechs Wochen vor den jeweiligen Ferien vollumfänglich eingetragen sein.

 

Welche Anbieterinnen und Anbieter dürfen Angebote auf dem Ferienportal einstellen?

Ferienmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe, der kulturellen Bildung, von Vereinen oder eines als freie Trägerin oder freier Träger der Jugendhilfe anerkannten Veranstaltenden können ihre Angebote auf dem Ferienportal einstellen. Kommerzielle Anbieterinnen und Anbieter sind hier ausgeschlossen.